Veranstaltung: | Positionspapier Paketposthalle |
---|---|
Antragsteller*in: | Anna Hanusch |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.12.2020, 21:08 |
A8: Beteiligung - Einbeziehung der Bürgerschaft in das Verfahren
Text
Das einzigartige Projekt Paketposthalle erfordert zwingend einen intensiven
Einbezug der Bevölkerung über die rein formale Beteiligung im
Bebauungsplanverfahren hinaus. Das betrifft besonders die beiden Hochhäuser, da
seit einem Bürgerentscheid 2004 die Obergrenze von 100m zwar bisher nicht
rechtlich, aber politisch Grundlage aller Entscheidungen der Stadtplanung blieb.
Die neue Hochhausstudie hat das Ziel, eine verbindliche Grundlage für die
Bewertung von zukünftigen Hochhausprojekten zu schaffen und würde im
vorliegenden Entwurf stadtweit in bestimmten Zonen Hochhäuser über 100m bei
Erfüllung der in der Studie definierten Anforderungen vorsehen. Die aktuell
ablaufende Beteiligungsphase muss trotz Corona eine qualifizierte und ehrliche
Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit sicherstellen, bevor darüber
politisch entschieden wird. Da das Votum von Bürgerentscheiden in München bisher
immer auch politisch langfristig gültig blieb, sollte die Hochhausstudie als
neue Planungsgrundlage ohne die 100m Obergrenze nicht nur im Stadtrat
beschlossen werden, sondern die Entscheidung über einen Ratsentscheid auch von
der Bevölkerung bestätigt werden. Dies ist Voraussetzung um planungsrechtliche
Sicherheit für die Paketposthalle zu haben. Das ob eines einzelnen
Hochhausstandorts eignet sich dagegen nicht für eine Beteiligungsentscheidung im
Viertel oder auch stadtweit.
Die Überplanung des Paket Post Areals ist ein Schlüsselprojekt für die Zukunft
Neuhausens. Die Planungen sind die Chance, die Stadtviertelbewohner*innen ihre
Vorstellungen entwickeln zu lassen, welchen Beitrag es für eine gutes Leben vor
Ort leisten kann. Der Bezirksausschuss soll hierfür unverzüglich geeignete
Formate anbieten. Der interdisziplinäre Beirat muss dann Scharnier sein, die
Ergebnisse in den Planungsprozess zu integrieren.Der Vorschlag aus dem
Planungsreferat, für die Bewertung der Planungen und weitere Impulse auch das
Instrument des Bürgergutachtens einzusetzen, wird als interessante Ergänzung
begrüßt.
Kommentare