Veranstaltung: | Positionspapier Paketposthalle |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.12.2020, 21:15 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A5NEU: Hochhäuser
Text
München ist eine europäische Stadt, die sich durch Kompaktheit, Urbanität und
eine besondere Bedeutung von Grünelementen auszeichnet. München ist baulich
homogen und soziokulturell divers. Das macht die Attraktivität einer der
lebenswertesten Städte der Welt aus.
Hochhäuser in der geplanten Form, an der Grenze zum Wolkenkratzer, sind bisher
kein Element urbaner Entwicklung der bayerischen Landeshauptstadt. Wir Grüne in
Neuhausen-Nymphenburg respektieren die Entscheidung der Bürger*innen aus dem
Jahr 2006 zur Höhengrenze von 100m. Sollte sie geändert werden, so können das
nur die Bürger*innen Münchens selbst. Sie sind der Souverän dieser Stadt und
haben hier das alleinige Wort. Das sollte durch einen Ratsentscheid erfolgen.
Damit diese Gebäude, egal mit welcher Höhe sie final errichtet werden, keine
Büro- / Hotelmonolithe bleiben, ist planungsrechtlich für diese Flächen ein
„Urbanes Gebiet“ gem. § 6a BauNVO festzusetzen. Eine geschossweise
Nutzungsmischung wird damit möglich, mit Nutzungen, die mit ihrer Umgebung
korrespondieren. Eine öffentliche Nutzung der Erdgeschoss- und Obergeschosse
sind vorzusehen.
Die architektonische Umsetzung der Hochpunkte und Wohnquartiere soll nach dem
Bürgerbegehren oder -entscheid durch Realisierungs- Wettbewerbe präzisiert
werden. Dabei sollte als Anforderung auch eine realistische Visualisierung zur
Überprüfung der Sichtachsen gelten sowie eine kritisch-kreative
Auseinandersetzung mit den mikroklimatischen Auswirkungen (Verschattungswirkung,
Wind) ggf. hoher Gebäude auf die Umgebung. Die Gebäude des aktuellen Masterplan-
Entwurf verschatten große Teile der (Wohn-)Bebauung auch angrenzender Viertel
mit negativen Konsequenzen für die Hofbelichtung und regenerative
Energieerzeugung.
Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs müssen auch Aussagen zur
Verkehrsanbindung und -erzeugung der Gebäude erfolgen. Diese sollten
idealerweise das beabsichtigte Verkehrsgutachten einbeziehen bzw. teilräumlich
präzisieren. Ziel sollte hier sein, die Verkehrswende vorauszudenken und die
aktuelle Stellplatzsatzung anzupassen.
Es muss der Anspruch der Bebauungs- und Bauplanung sein, modernen Kriterien
nachhaltigen Bauens zu entsprechen. Der Klima- und Artenschutz soll hier die
Leitlinie sein. Wir haben keinen Planeten B. Klimaneutrale Gebäude sind
energieautark und werden reziklierbar errichtet (Cradle-to-Cradle-Prinzip). Bei
Beachtung dieser Aspekte wird der Eingriff minimiert und ein Zeichen gesetzt –
ein Münchner Zeichen für Hochhausbau!
München ist eine Europäische Stadt + Bürger entscheiden die Höhe +
Städtebaulicher Wettbewerb für Realisierung + Nutzungsmischung Pflicht +
Klimaneutrale Herstellung und Betrieb des Gebäudes
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